Lizenzbedingungen für Käufer digitaler Inhalte

Feelplex-Lizenzvereinbarung für Käufer digitaler Inhalte

Stand: 30. September 2026 · Rev. 3230

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter und Verhältnis zu den AGB

(1) Diese Lizenzvereinbarung gilt für digitale Inhalte, die über Feelplex erworben oder im Rahmen eines Feelplex-Angebots ausdrücklich unter einer der in diesen Bedingungen beschriebenen Lizenzarten bereitgestellt werden.

(2) Anbieter und Lizenzgeber ist

BYTSCH Technology UG (haftungsbeschränkt)
Geestbogen 16
24941 Flensburg
Deutschland
Registergericht: Amtsgericht Flensburg
Handelsregister: HRB 10517 FL
Telefon: +49 461 50 56 581
E-Mail: contact@feelplex.de

nachfolgend „Feelplex“ oder „Lizenzgeber“ genannt.

(3) Diese Lizenzbedingungen regeln ausschließlich, in welchem Umfang über Feelplex erworbene digitale Inhalte genutzt werden dürfen. Sie ergänzen die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Feelplex. Regelungen über Vertragsschluss, Zahlung, Bereitstellung, Widerruf, Gewährleistung und Haftung richten sich ergänzend nach den AGB und den gesetzlichen Vorschriften.

(4) Für den konkreten Erwerb gilt ausschließlich die Lizenzart, die auf der Produktseite, im Warenkorb, im Bestellvorgang oder in der Bestellbestätigung ausdrücklich als Bestandteil des Angebots bezeichnet ist. Die Aufnahme mehrerer Lizenzarten in dieses Dokument räumt keine Rechte aus einer nicht erworbenen Lizenzart ein.

§ 2 Lizenzarten und maßgebliche Lizenz

(1) Feelplex bietet ausschließlich folgende drei Lizenzarten an:

  1. Privatlizenz - persönliches Anhören, private Projekte und nicht öffentliche Nutzung; öffentliche oder kommerzielle Nutzung ist nicht umfasst.
  2. Redaktionelle und Bildungs-Lizenz - journalistische, schulische, hochschulische, wissenschaftliche, gemeinnützige, museale oder kulturell vermittelnde Nutzung innerhalb des jeweils zulässigen Zwecks.
  3. Kommerzielle / Creator-Lizenz - monetisierte Inhalte, Unternehmenskommunikation, Werbung, Kundenprojekte, Podcasts, Social Media, Apps und vergleichbare Produktionen.

(2) Die vorstehende Übersicht dient nur der Orientierung. Maßgeblich sind die vollständigen Regelungen dieser Lizenzbedingungen und die beim jeweiligen Produkt beziehungsweise im Bestellvorgang ausdrücklich ausgewiesene Lizenzart.

(3) Andere Lizenzarten oder individuell vereinbarte Sondernutzungsrechte werden nicht angeboten. Nutzungen, die von keiner der drei Lizenzarten erfasst oder in diesen Lizenzbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen sind, sind nicht gestattet.

§ 3 Begriffsbestimmungen

(1) „Lizenzinhalt“ ist ausschließlich der digitale Inhalt, der im jeweiligen Angebot als Gegenstand des Erwerbs bezeichnet und dem Lizenznehmer bereitgestellt wird, insbesondere eine Audioaufnahme, eine Fotografie, eine Klangreise oder ein vergleichbarer digitaler Medieninhalt.

(2) Nicht zum Lizenzinhalt gehören, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, insbesondere Vorschaudateien, Hörproben, Produktbeschreibungen, Karten, Standortdarstellungen, Logos, Marken, Layouts und sonstige Inhalte der Feelplex-Plattform.

(3) „Produktion“ ist ein vom Lizenznehmer geschaffenes eigenständiges Werk oder Medienprodukt, in das der Lizenzinhalt eingebettet, bearbeitet oder mit weiteren eigenen oder fremden Elementen verbunden wird. Der Lizenzinhalt darf innerhalb einer Produktion nicht als eigenständig nutzbare Rohdatei angeboten werden.

(4) „Lizenznehmer“ ist die natürliche oder juristische Person, die den Lizenzinhalt unter der ausgewiesenen Lizenzart rechtmäßig erworben hat.

§ 4 Rechteinhaberschaft und Einräumung des Nutzungsrechts

(1) Feelplex ist Anbieter des Lizenzinhalts und verfügt, soweit für die jeweilige Lizenzierung erforderlich, über die notwendigen Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Nutzungsrechte oder sonstigen rechtlichen Befugnisse.

(2) Mit dem Erwerb werden keine Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Eigentumsrechte am Schutzgegenstand oder ausschließlichen Rechte übertragen. Der Lizenznehmer erhält ausschließlich die in diesen Bedingungen für die erworbene Lizenzart ausdrücklich beschriebenen Nutzungsrechte.

(3) Nach wirksamem Vertragsschluss, vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts und Bereitstellung des Lizenzinhalts erhält der Lizenznehmer ein einfaches, nicht ausschließliches, weltweites und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht im Umfang der erworbenen Lizenzart. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar, soweit diese Bedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes erlauben.

(4) Das zeitlich unbefristete Nutzungsrecht begründet keinen Anspruch darauf, dass Feelplex den Lizenzinhalt dauerhaft oder unbegrenzt häufig zum erneuten Download bereithält. Umfang und Dauer einer erneuten Downloadmöglichkeit bestimmen sich nach dem jeweiligen Angebot und den AGB.

(5) Hörproben, Vorschauen und sonstige vor dem Erwerb zugänglich gemachte Inhalte dürfen ausschließlich zur Prüfung des Angebots genutzt werden. Durch ihren Abruf werden keine weitergehenden Nutzungsrechte eingeräumt.

§ 5 Allgemein zulässige technische Nutzung

(1) Der Lizenznehmer darf den Lizenzinhalt auf eigenen Endgeräten speichern und die für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Arbeits-, Sicherungs- und Formatkopien herstellen.

(2) Zulässig sind technische Bearbeitungen wie Kürzen, Schneiden, Lautstärkeanpassung, Normalisierung, Ein- und Ausblenden, Mischung, Formatumwandlung, Equalizing und vergleichbare Bearbeitungen, soweit sie der nach der erworbenen Lizenzart erlaubten Nutzung dienen.

(3) Bearbeitungen dürfen nicht dazu verwendet werden, den Lizenzinhalt als neuen eigenständigen Sound, als Rohmaterial für eine Medienbibliothek oder als im Wesentlichen gleichwertigen Ersatz des ursprünglichen Lizenzinhalts anzubieten.

§ 6 Privatlizenz

(1) Die Privatlizenz erlaubt ausschließlich persönliche, nicht gewerbliche und nicht öffentlich zugängliche Nutzungen.

(2) Insbesondere zulässig sind:

  1. privates Anhören und Abspielen des Lizenzinhalts;
  2. Speicherung auf eigenen Geräten und in einem persönlichen, nicht für Dritte öffentlich zugänglichen Cloud-Backup;
  3. Verwendung in privaten, nicht veröffentlichten Videos, Slideshows oder vergleichbaren persönlichen Projekten;
  4. Vorführung im privaten, nicht öffentlichen persönlichen Umfeld.

(3) Nicht von der Privatlizenz umfasst sind insbesondere Veröffentlichungen im Internet, auf Social-Media-, Video- oder Audio-Plattformen, in Podcasts, auf Websites, in öffentlich oder für einen größeren Personenkreis zugänglichen Cloudspeichern, bei öffentlichen Veranstaltungen oder im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen oder monetarisierten Nutzung.

§ 7 Redaktionelle und Bildungs-Lizenz

(1) Die Redaktionelle und Bildungs-Lizenz erlaubt die Nutzung des Lizenzinhalts im Rahmen journalistisch-redaktioneller, schulischer, hochschulischer, wissenschaftlicher, gemeinnütziger, musealer oder kulturell vermittelnder Produktionen, soweit die Nutzung nicht überwiegend der Werbung für Produkte oder Dienstleistungen dient.

(2) Der Lizenzinhalt darf hierfür insbesondere in redaktionelle Beiträge, Dokumentationen, Unterrichts- und Lehrmaterialien, wissenschaftliche Präsentationen, Ausstellungen, Podcasts, institutionelle Websites, Mediatheken, Lernplattformen und vergleichbare Produktionen eingebettet und im erforderlichen Umfang öffentlich wiedergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden.

(3) Eine Bereitstellung der unveränderten oder lediglich technisch angepassten Rohdatei zum eigenständigen Download durch Dritte ist nicht gestattet.

(4) Bei jeder Veröffentlichung oder öffentlichen Nutzung eines Lizenzinhalts im Rahmen der Redaktionellen und Bildungs-Lizenz ist Feelplex als Quelle kenntlich zu machen. Der Quellen- und Lizenzhinweis soll grundsätzlich „Audio: Feelplex - feelplex.de“ lauten. Eine sinngleiche Formulierung ist zulässig, sofern „Feelplex“ und „feelplex.de“ eindeutig genannt werden. Der Hinweis ist in einer für die jeweilige Veröffentlichungsform üblichen und wahrnehmbaren Weise anzubringen, insbesondere in Credits, im Abspann, in der Beitrags-, Video- oder Episodenbeschreibung, in Shownotes oder in einer eindeutig zugeordneten Quellenangabe. Eine gesprochene Nennung innerhalb des Werkes ist nicht erforderlich. Gesetzlich zwingende oder im konkreten Angebot ausdrücklich abweichende Quellenangaben bleiben unberührt.

(5) Nutzungen, die in erster Linie Werbung, Verkaufsförderung, Sponsoring, kommerzieller Markenkommunikation oder einer sonstigen wirtschaftlichen Verwertung dienen, erfordern die Kommerzielle / Creator-Lizenz.

§ 8 Kommerzielle / Creator-Lizenz

(1) Die Kommerzielle / Creator-Lizenz erlaubt die Einbindung des Lizenzinhalts in eigene oder im Auftrag eines Kunden erstellte Produktionen, die gewerblich, beruflich, werblich, monetarisiert oder sonst wirtschaftlich genutzt werden.

(2) Zulässig sind insbesondere die Nutzung in Filmen, Videos, Podcasts, Social-Media-Inhalten, Websites, Apps, Spielen, Unternehmenskommunikation, Werbung, Präsentationen, Veranstaltungen und vergleichbaren Medienproduktionen, sofern der Lizenzinhalt Bestandteil einer eigenständigen Gesamtproduktion ist und nicht als eigenständig nutzbare Datei angeboten wird.

(3) Agenturen, Produktionsdienstleister und sonstige Auftragnehmer dürfen die fertige Produktion an ihren Auftraggeber übergeben. Dadurch erhält der Auftraggeber kein eigenständiges Nutzungsrecht an der isolierten Rohdatei. Eine Weitergabe der Rohdatei an den Auftraggeber oder andere Dritte ist nur zulässig, soweit dies technisch zwingend erforderlich ist, der Empfänger ausschließlich für die konkrete Produktion tätig wird und keine eigene, weitergehende Nutzung erhält.

(4) Bei jeder Veröffentlichung oder öffentlichen Nutzung eines Lizenzinhalts im Rahmen der Kommerziellen / Creator-Lizenz ist Feelplex als Quelle kenntlich zu machen. Der Quellen- und Lizenzhinweis soll grundsätzlich „Audio: Feelplex - feelplex.de“ lauten. Eine sinngleiche Formulierung ist zulässig, sofern „Feelplex“ und „feelplex.de“ eindeutig genannt werden. Der Hinweis ist in einer für die jeweilige Veröffentlichungsform üblichen und wahrnehmbaren Weise anzubringen, insbesondere in Credits, im Abspann, in der Beitrags-, Video- oder Episodenbeschreibung, in Shownotes, bei Websites im unmittelbaren Umfeld des verwendeten Inhalts oder in einer eindeutig zugeordneten Quellenangabe. Bei Apps, Spielen und sonstiger Software kann die Angabe in den Credits oder vergleichbaren Quellenangaben erfolgen. Eine gesprochene Nennung innerhalb des Werkes ist nicht erforderlich.

(5) Die Kommerzielle / Creator-Lizenz begründet keine Exklusivität. Derselbe oder ein vergleichbarer Lizenzinhalt kann von Feelplex auch anderen Lizenznehmern zur Nutzung überlassen werden.

§ 9 Für alle Lizenzarten geltende Beschränkungen

(1) Für alle Lizenzarten ist insbesondere nicht gestattet:

  1. den Lizenzinhalt als eigenständige Datei, Download, Sound, Sample oder sonstiges isoliert nutzbares Medienobjekt zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, zu verschenken, weiterzugeben oder öffentlich zugänglich zu machen;
  2. den Lizenzinhalt in Soundbibliotheken, Sample-Packs, Stock-Media-Angebote, Vorlagen, Datenbanken, Downloadsammlungen oder vergleichbare Bestände aufzunehmen, wenn Dritte den Lizenzinhalt daraus eigenständig nutzen, extrahieren oder weiterverwerten können;
  3. Nutzungsrechte am Lizenzinhalt an Dritte zu übertragen oder Unterlizenzen einzuräumen, soweit diese Bedingungen dies nicht ausdrücklich zulassen;
  4. den Lizenzinhalt als eigenes Werk oder als exklusiv geschützten Inhalt auszugeben oder ausschließliche Rechte daran zu behaupten;
  5. den Lizenzinhalt oder daraus erzeugte Fingerprints bei automatisierten Rechteverwaltungssystemen so zu registrieren, dass Feelplex oder andere rechtmäßige Lizenznehmer in ihrer Nutzung blockiert, beanstandet oder monetär belastet werden können;
  6. den Lizenzinhalt als Marke, akustisches Logo oder sonstiges exklusives Herkunftskennzeichen anzumelden oder zu beanspruchen;
  7. vorhandene Urheber-, Rechte-, Quellen- oder Herkunftsangaben gezielt zu entfernen oder zu verfälschen, soweit dies nicht für eine erlaubte technische Bearbeitung unvermeidbar ist;
  8. den Lizenzinhalt in einer Weise zu verwenden, die rechtswidrig ist oder den unzutreffenden Eindruck erweckt, Feelplex, ein erkennbarer Dritter oder ein Rechteinhaber unterstütze, empfehle oder billige die konkrete Produktion.
§ 10 Zugriff durch Mitarbeiter, Dienstleister und technische Systeme

(1) Bei der Redaktionellen und Bildungs-Lizenz sowie der Kommerziellen / Creator-Lizenz darf der Lizenznehmer solchen eigenen Mitarbeitern oder beauftragten Dienstleistern Zugriff auf den Lizenzinhalt gewähren, die den Zugriff ausschließlich zur Erstellung der zulässigen Produktion benötigen.

(2) Der Lizenznehmer hat sicherzustellen, dass diese Personen den Lizenzinhalt nicht für eigene Zwecke nutzen, weitergeben oder dauerhaft in eigenen Medienbeständen speichern. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Nutzung bleibt beim Lizenznehmer.

(3) Die vorübergehende Nutzung technisch erforderlicher Cloud-, Schnitt-, Hosting- oder Kollaborationsdienste ist zulässig, sofern der Zugriff auf den für die Produktion notwendigen Personenkreis beschränkt bleibt und der Lizenzinhalt nicht als eigenständiger öffentlicher Download angeboten wird.

§ 11 Künstliche Intelligenz, Machine Learning und Text und Data Mining

(1) Der Lizenznehmer darf den Lizenzinhalt, soweit gesetzlich zulässig, nicht zum Training, Fine-Tuning, Testen, Bewerten oder Entwickeln generativer KI-Systeme oder sonstiger Machine-Learning-Modelle verwenden, hierfür bereitstellen oder einem entsprechenden Trainings-, Referenz- oder Benchmark-Datensatz hinzufügen.

(2) Ebenso ist es, soweit gesetzlich zulässig, nicht gestattet, aus dem Lizenzinhalt Datensätze, Embeddings, Modelle oder sonstige Ressourcen zu erstellen, die Dritten eine vergleichbare automatisierte Analyse, Rekonstruktion oder Generierung des Lizenzinhalts oder seiner charakteristischen Bestandteile ermöglichen.

(3) Feelplex beziehungsweise der jeweilige Rechtsinhaber behält sich Nutzungen zum Text und Data Mining im gesetzlich zulässigen Umfang ausdrücklich vor. Zwingende gesetzliche Nutzungsbefugnisse, insbesondere gesetzlich privilegierte Nutzungen für Forschung und Lehre, bleiben unberührt.

§ 12 Authentische Aufnahmen und Rechte Dritter

(1) Feelplex-Inhalte können reale Orte, Situationen, Geräusche, Stimmen, Durchsagen, Musikfragmente, Marken, Werke, Darbietungen, Gebäude, Fahrzeuge oder andere Elemente der realen Umgebung enthalten. Die Lizenz an der Feelplex-Aufnahme umfasst ausschließlich die Rechte, über die Feelplex für die angebotene Nutzung verfügt und die Feelplex einräumen kann.

(2) Soweit im konkreten Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, werden keine eigenständigen Rechte an in einer Aufnahme wahrnehmbaren Marken, urheberrechtlich geschützten Werken, Musikwerken, Darbietungen, Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Rechten Dritter eingeräumt.

(3) Bei Nutzungen, die über die normale Verwendung der Aufnahme hinaus zusätzliche Rechte Dritter erfordern, ist der Lizenznehmer für die Prüfung und gegebenenfalls Beschaffung dieser zusätzlichen Rechte verantwortlich. Gesetzliche Informations-, Gewährleistungs- und Haftungsrechte des Lizenznehmers bleiben unberührt.

§ 13 Feelplex-Name, Logo und Herkunftshinweise

(1) Diese Lizenz räumt keine Rechte an der Marke, dem Namen, dem Logo oder sonstigen Kennzeichen von Feelplex oder BYTSCH Technology UG (haftungsbeschränkt) ein, soweit eine Nutzung nicht ausdrücklich für eine Quellenangabe zugelassen ist.

(2) Eine zulässige Quellenangabe begründet keine Partnerschaft, Empfehlung, Sponsoringbeziehung oder sonstige organisatorische Verbindung zwischen Feelplex und dem Lizenznehmer.

§ 14 Dauer, Rückabwicklung und Lizenzverletzungen

(1) Das nach diesen Bedingungen eingeräumte Nutzungsrecht ist zeitlich unbefristet.

(2) Wird der zugrunde liegende Vertrag wirksam widerrufen, angefochten, aufgehoben oder anderweitig rückabgewickelt, endet das Nutzungsrecht an dem betroffenen Lizenzinhalt mit Wirksamwerden der Rückabwicklung, soweit gesetzlich zulässig. Bereits bestehende gesetzliche Pflichten und Rechte bleiben unberührt.

(3) Bei einer erheblichen schuldhaften Verletzung dieser Lizenzbedingungen bleiben Feelplex die gesetzlichen Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, vorbehalten. Soweit eine Abhilfe möglich und rechtlich geboten ist, kann Feelplex vor weitergehenden Maßnahmen eine angemessene Frist zur Beseitigung des Verstoßes setzen.

§ 15 Zwingende gesetzliche Rechte und Verbraucherrechte

(1) Zwingende gesetzliche Nutzungsbefugnisse und gesetzlich erlaubte Schranken des Urheberrechts bleiben durch diese Lizenzbedingungen unberührt.

(2) Gesetzliche Verbraucherrechte, insbesondere Rechte im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Vertragsmäßigkeit digitaler Produkte, Mängelrechte sowie ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht, werden durch diese Lizenzbedingungen nicht eingeschränkt.

(3) Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Erlöschens des Widerrufsrechts bei vorzeitig bereitgestellten digitalen Inhalten richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften, der Widerrufsbelehrung und dem konkreten Bestellvorgang. Diese Lizenzvereinbarung ersetzt keine hierfür erforderliche Zustimmung oder Bestätigung des Verbrauchers.

§ 16 Version, Sprache und Dokumentation der erworbenen Lizenz

(1) Diese Fassung trägt die Revisionsnummer 3230 und den Stand 30.09.2026.

(2) Die für den jeweiligen Erwerb maßgebliche Lizenzart wird in der Produktdarstellung, im Bestellvorgang oder in der Bestellbestätigung nachvollziehbar ausgewiesen. Die bloße Bereitstellung dieses Gesamtdokuments erweitert die erworbene Lizenzart nicht.

(3) Für deutschsprachige Angebote gilt die deutschsprachige Fassung der Lizenzbedingungen. Für englischsprachige Angebote gilt die englischsprachige Fassung der Lizenzbedingungen.

(4) Kontakt für Lizenzfragen: Feelplex / BYTSCH Technology UG (haftungsbeschränkt) - contact@feelplex.de - www.feelplex.de