• Mit Ihren Sounds können wir unsre Umwelt verbessern.
  •   Tel.: +49 461 50 56 58 1
Beste Lebensmomente endlos genießen!

Lizenzvereinbarung für die Bereitstellung von Inhalten

Stand 09.09.2019 Rev. 2184


  • Regelungsgehalt, Geltung der Nutzungsbedingungen
    • Diese Lizenzvereinbarung zwischen der BYTSCH Technology UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Lizenznehmer“) und dem Uploader auf die Plattform Feelplex (nachfolgend „Lizenzgeber“) regelt die Nutzungsrechte an auf die Plattform Feelplex hochgeladenen Inhalten (Bild, Text, Sound und Video).
    • Diese Lizenzvereinbarung ergänzt die Nutzungsbedingungen, die von den Reglungen in dieser Vereinbarung unberührt bleiben.
  • Technische und rechtliche Voraussetzungen für den Upload
    • Mit dem Hochladen von Inhalten auf die Plattform Feelplex versichert der Lizenzgeber:
      • das Alter von 18 Jahren erreicht zu haben,
      • eine voll geschäftsfähige Person zu sein,
      • alleiniger Urheber der bereitgestellten Inhalte/Werke zu sein,
      • sämtliche Nutzungsrechte allein im Besitz zu haben und noch keine Rechte oder Lizenzen an Dritte vergeben zu haben,
      • dass durch Übertragung der Rechte an Lizenznehmer und Bereitstellung von Informationen zum Inhalt keine Rechte Dritter z.B. gewerbliche Schutzrechte, Markenrechte, Urheberrechte, Kunsturheberrechte, Persönlichkeitsrechte, Leistungsschutzrechte und andere verletzt werden,
      • dass von ihm bereitgestellten Inhalte keiner Verwertungsgesellschaft sowohl im Inland als auch im Ausland unterliegen,
      • dass von ihm bereitgestellten Inhalte frei von sämtlichen Rechte sind, für die eine Nutzungs- bzw. Lizenzgebühr zu zahlen ist,
      • dass von ihm bereitgestellten Inhalte und Angaben zu den Inhalten keine Viren, Würmer, Trojaner oder ähnlichen Hintertür-Programme/Scripts beinhalten.
    • Der Lizenzgeber verpflichtet sich, für jeden bereitgestellten Inhalt eine Beschreibung in Bild und Text zur Verfügung zu stellen.
    • Der Lizenzgeber verpflichtet sich, die Inhalte zu nachfolgenden technischen Qualitätsmerkmalen bereitzustellen:
      • mit einer genauen Bezeichnung der Tonaufnahme. Der Urheber muss angeben können, um welchen Ort, welches Gerät oder Tier es sich handelt. Z.B. Holzsägen, Säge oder Frosch- Quaken, Frosch. Eine eindeutige Kennzeichnung des Geräusches oder Objektes kann in der Form zum Beispiel „Erdkröte - Bufo bufo“ erfolgen.
      • mit einer Beschreibung des Inhaltes mit mindestens 150 Zeichen in Textform
      • mit Angaben zu Ort und Uhrzeit der Aufnahme
      • mit Bildnachweis der Umgebung oder des aufgenommenen Objektes mit einer Mindestauflösung von 1024x768 pixel in .jpg oder .png Bildformat
      • mit technischen Mindest -Voraussetzungen der Tonaufnahme
      • einer Abtastrate ab 22kHz
      • einer Auflösung ab 16Bit
      • einem Audio-Format in .wav oder .mp3
      • einer Aufnahme-Länge ab 15sek bis 4Stunden
      • einer Datei-Größe von max. 4GB.
  • Einräumung von Nutzungsrechten, Verzicht auf die Nennung als Urheber, Kündigung von Inhalten
    • Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer das nicht exklusive, dauerhafte, zeitlich und inhaltlich unbegrenzte, sowie ortsunabhängige unentgeltliche Recht zur Nutzung für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten an den bereitgestellten Inhalten. Der Lizenznehmer ist insbesondere berechtigt, die Inhalte wie folgt zu nutzen:
      • Einräumung einfacher Nutzungsrecht an Dritte, auch gegen Entgelt,
      • Bearbeitung, Abwandlung, Vervielfältigung, Verbreitung (auch auf Datenträgern), Veröffentlichung, öffentliche Zugänglichmachung,
      • Verwendung, auch in Teilen, für eigene Produktionen sowie Ausstrahlung der Inhalte oder der unter ihrer Verwendung erstellten eigenen Produktionen in Film, Radio und Fernsehen
      • Konvertierung in andere Datenformate, Kürzung, Zuschnitt.
    • Jeder vom Lizenznehmer eingestellte Zuschnitt des bereitgestellten Inhaltes wird dem Benutzerkonto des Lizenzgebers zugeordnet.
    • Der Lizenzgeber verzichtet auf sein Recht aus Nennung des Urhebers. Der Lizenznehmer darf sämtliche Nutzungsrechte ohne Namensnennung des Urhebers einräumen, kann allerdings die Zuordnung der bereitgestellten Inhalte durch Angabe des Benutzernamen des Lizenzgebers auf der Plattform Feelplex vornehmen.
    • Der Lizenznehmer kann das Vertragsverhältnis bezüglich einzelner von ihm bereit gestellter Inhalte ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Eine solche Kündigung beendet nicht die Stellung als Mitglied von Feelplex. Sie bewirkt, dass die Berechtigungen des Lizenznehmers nach Nr. 1 erlöschen. Bereits eingeräumte Nutzungsrechte sowie Nutzungsrechte an Bearbeitungen oder Abwandlungen bleiben davon unberührt. Der Lizenznehmer wird die gekündigten Inhalte unverzüglich, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Kündigung, von der Plattform Feelplex entfernen.
  • Vergütung
    • Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer die Inhalte zur unentgeltlichen Nutzung bereit.
    • Soweit Nutzer vom Lizenzgeber bereit gestellte Inhalte für eine auf der Plattform Feelplex kostenpflichtige Nutzung erwerben, erhält der Lizenzgeber eine Vergütung.
    • Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem vom Lizenzgeber selbst festgelegten Betrag für die Übertragung von Rechten an seinen bereitgestellten Inhalten. Von dem festgelegten Betrag erhalten der Lizenzgeber und er Lizenznehmer jeweils die Hälfte (50%).
    • Für vom Lizenznehmer erstellte Abwandlungen und Zuschnitte erhält der Lizenzgeber keine Vergütung.
    • Verkäufe der vom Lizenzgeber bereit gestellten Inhalte schreibt der Lizenznehmer in einer Übersicht im Benutzerkonto gut, sobald die Bezahlung beim Lizenznehmer eingegangen ist. Der Lizenznehmer ist berechtigt, Gutschriften zu widerrufen, wenn es zum Widerruf der Bestellung durch den Käufer kommt.
    • Falls dem Benutzerkonto aus dem Verkauf seiner digitalen Inhalte fälschlicherweise eine Gutschrift zugeschrieben wird, die aufgrund eines technischen oder menschlichen Fehlers oder anderweitig zustande kam, verbleibt dieser gutgeschriebene Betrag weiterhin im Eigentum des Lizenznehmers. Der Lizenzgeber verpflichtet sich das zu Unrecht erhaltene Guthaben dem Lizenznehmer zurück zu erstatten und bei Abweichungen der auf dem Benutzerkonto zugegangen Gutschriften den Lizenznehmer umgehend zu informieren.
    • Der Lizenzgeber kann die Auszahlung seiner Vergütung verlangen, wenn die Summe der Gutschriften den Betrag von 20,00 EUR übersteigt. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich durch Banküberweisung. Bankgebühren für Überweisungen auf ein Auslandskonto des Lizenzgebers trägt allein der Lizenzgeber.
  • Verzicht auf Vergütung
    • Der Lizenzgeber verzichtet auf seine Vergütung vollständig, in Rahmen der Zustellung seiner Inhalte zur kostenlosen Nutzung auf Feelplex Plattform.
    • Der Lizenzgeber verzichtet auf seine Vergütung vollständig, in Rahmen der Zustellung seiner Inhalte zum Spendenzweck auf Feelplex Plattform.
      • Soweit Nutzer vom Lizenzgeber bereit gestellte Inhalte für eine auf der Plattform Feelplex kostenpflichtige Nutzung erworben haben, erhält der Lizenzgeber zum Informationszwecke eine vorläufige Gutschrift gemäß der Nr. 4.3, zugeordnet dem jeweiligen Inhalt.
      • Ab einer Höhe von 20,00 EUR der zugegangenen Gutschriften des jeweiligen Inhaltes wird der Lizenznehmer bei seiner nächsten möglichen Abrechnungsperiode der Spendenaktion eine Abrechnung vornehmen und die gewonnen Kundenerträge des jeweiligen Inhaltes nachweislich und nur zum Zwecke der Gemeinnützigkeit und zum Schutz der Tiere und Umwelt einsetzen.
      • Es besteht kein Recht auf die Bestimmung der Spendenart/funktion oder zu welchem Spendenzweck die Gewährung von Spendenmitteln vom Lizenznehmer verwendet wird.
      • Der Lizenzgeber wird über die Gewährung von Spendenmitteln in seinem Benutzerkonto und auf den Seiten der Feelplex Plattform informiert.
      • Bei Kündigung der zum Spendenzweck eingestellten Inhalte wird der verbliebene Ertrag aus dem Verkauf des jeweiligen Inhaltes dem Gesamtguthaben zugeschreiben.

UNSERE BESTE SOUND KOMPOSITIONEN
Letzte Benachrichtigungen im Überblick
Neue Meldungen seit Ihrem letzten Beusch...